Seit dem 25. Mai 2018 ist in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Diese hat in Deutschland bei vielen Unternehmen und Kommunen zu einiger Verwirrung geführt und lässt eine Abmahnwelle befürchten.
Wie dürfen die Daten von Kunden verwendet werden?
Dürfen Newsletter weiterhin versendet werden?
Müssen Ärzte mit Patientendaten anders umgehen als bisher?
Dürfen Cookies auf Websites noch eingesetzt werden?
Müssen Verwaltungsakte (z.B. Bescheide) eine Zusatzerklärung zum Datenschutz erhalten, oder muss gar die Satzung der Körperschaft geändert werden?
Was passiert im Falle einer Prüfung durch Datenschutzbehörden?
u.v.m.
Für all diese Probleme haben wir in den meisten Fällen eine umsetzbare Lösung. Die DSfKM GmbH betreut sowohl neben Unternehmen des Mittelstandes auch Kommunen in allen Belangen des Datenschutzes. Hinter der DSfKM GmbH stehen fast ausschließlich Rechtsanwälte, die ihre jahrelange Erfahrung aus der Bearbeitung von Rechtsgebieten des privaten und öffentlichen Rechts in die Beratung der Kunden zum Thema „Datenschutz“ einbringen.
Die DSfKM GmbH stellt für Sie den externen Datenschutzbeauftragten. Mit diesen Aufgaben müssen Sie fortan Ihr eigenes Personal nicht mehr belasten und sind eine Sorge los. Hierzu checken wir Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde vorab und besprechen mit Ihnen, was optimiert werden müsste.
Als Ergebnis dieser Untersuchung erstellen wir für Sie ein umfassendes, individuell auf Sie zugeschnittenes Datenschutzhandbuch, das Ihnen z.B. im Falle einer behördlichen Prüfung als Nachweis eines professionellen datenschutzrechtlichen Checks dient und zudem alle künftigen datenschutzrelevanten Dokumente aufnehmen kann.