Externer Datenschutzbeauftragter

Gutes Personal ist immer knapp und wird immer knapper. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichten viele Unternehmen und Kommunen, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und dies gegenüber der Landesbehörde anzeigen. Dieser muss im Datenschutzrecht ausgebildet und regelmäßig geschult werden.

Um Ihnen diese Aufgabe abzunehmen und Sie zu entlasten, stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten. Diese Leistung erbringen wir für eine moderate monatliche Pauschale, die von der Größe und der datenschutzrechtlichen Relevanz Ihres Unternehmens abhängig ist. Wir haben das Know-How und die Erfahrung, um Sie hierbei sofort aktiv unterstützen zu können.

Wir beraten und schulen Sie und ihre Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten nach den datenschutzrechtlichen Regelungen und helfen Ihnen beim Überwachen der Einhaltung dieser Vorschriften. Sollte einmal ein datenschutzrechtliches Problem passieren, sind wir Ihr erster Ansprechpartner und fungieren als fachkundiges Bindeglied zwischen Ihnen und den datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.

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Erstellung eines Datenschutzhandbuches

Sie möchten rundum abgesichert sein? Gerne übernehmen wir diese Aufgabe. Mit dem von der DSfKM GmbH entwickelten Datenschutzhandbuch können Sie jeder datenschutzrechtlichen Prüfung gelassen entgegensehen. Das Datenschutzhandbuch basiert auf einer individuellen datenschutzrechtlichen Beurteilung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer relevanten Prozesse. Die DSfKM GmbH gibt bereits in der Erstellungsphase Hinweise auf problematische Prozesse und entwickelt Lösungsvorschläge.

Das Datenschutzhandbuch enthält:

  • Begutachtung von relevanten Unternehmensbereichen

  • Checkliste zum Datenschutz

  • Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten

  • Datenschutzmaßnahmen zum Internetauftritt

  • Interne Formblätter zum Datenschutz

  • Auftragsverarbeitungsverträge

  • Datenlöschkonzept

  • Erteilte Auskünfte nach § 15 DS-GVO

  • Datenschutzfolgeabschätzungen

  • Dienstanweisungen zum Datenschutz

  • Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz

  • Datenschutzrechtliche Beschwerden

  • Datenschutzaudits

  • Korrespondenz mit den datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden

  • Verträge zum Datenschutz

  • u.v.m.

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Überprüfung von Websites und Datenschutzerklärungen

Sie führen ein Unternehmen und möchten Ihre Website datenschutzrechtlich überprüfen lassen? Gerne übernehmen wir das für Sie. Sollten Sie rechtliche Fragen zu Ihrem Impressum oder Ihren AGB haben, leiten wir Sie gerne an die Kanzlei Kühlborn Rechtsanwälte, Halle (Saale) weiter. Die Kanzlei verfügt über ein starkes und zuverlässiges Team, welches sich durch jahrelange und erfolgreiche Prozesserfahrung auszeichnet. Die dort ansässigen Anwälte werden Ihnen schnellstmöglich auch in diesen Dingen helfen.

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Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Sie müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber betreiben und das schon bis Ende 2023, da ansonsten Bußgelder drohen? Wir helfen Ihnen gerne dabei, dieser Anforderung gerecht zu werden, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.

Die DSfKM GmbH fungiert für Sie in Kooperation mit der Kanzlei Kühlborn Rechtsanwälte in Halle (Saale) als interne Meldestelle, damit betroffenen Personen ein sicherer Kanal geboten wird, über den Missstände mitgeteilt werden können, ohne dem Risiko ausgesetzt zu sein, dafür in irgendeiner Art und Weise belangt zu werden. Wir bieten Ihnen somit nicht nur einen Meldekanal an, sondern auch die anschließende richtige und dem Hinweisgeberschutzgesetz entsprechende Bearbeitung der eingehenden Hinweise.

Dafür richtet die DSfKM GmbH für Sie einen sicheren Meldekanal mit Hilfe des Messenger-Dienstes Signal ein, auf dem Nachrichten eingehen können. Geht ein Hinweis ein, überprüfen wir, ob die eingehende Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt. Sollte dies der Fall sein, wird der Hinweis an die Kanzlei Kühlborn Rechtsanwälte weitergegeben. Sie werden den Hinweis überprüfen, mit Ihnen Kontakt aufnehmen, dem Hinweis nachgehen und gemeinsam mit Ihnen zu einer Lösung kommen, die dem Hinweisgeberschutzgesetz entspricht. Anschließend wird das Ergebnis der DSfKM GmbH mitgeteilt und diese informiert dann den Hinweisgeber.

Der Preis für die Einrichtung des Meldekanals beträgt 49,00 € monatlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Arbeiten der Kanzlei Kühlborn Rechtsanwälte wird eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung geschlossen.

Ihre Vorteile:

  • sicherer Meldekanal
  • Anwälte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht
  • Anwaltskosten entstehen erst nach Vorliegen eines Hinweises nach Hinweisgeberschutzgesetz
  • kurze Kündigungsfrist
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Haben Sie Interesse an umfangreichen Datenschutzpaketen, dann rufen Sie uns einfach an!

Telefon: 0345/231 21 67